Das gute bei Briefen ist ja, dass man diese im Zweifelsfall eher im Nachhinein nachverfolgen kannTim hat geschrieben:Bei Mahnungen verhält es sich genauso: Der Schuldner muss normalerweise Kenntnis davon erlangen, dass er sich im Zahlungsverzug befindet. Dazu verschickt man an den Schuldner eine Mahnung als Brief. Rechtlich ist es jedoch egal, ob der Schuldner den Brief abholt oder nicht, denn man sagt: Der Brief bzw. die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dessen Inhaltes lag im Verfügungsbereich des Schuldners, nimmt er diese Möglichkeit nicht wahr, ist das sein Problem.

Durch Spamfilterung des E-Mailproviders (auf den ich normalerweise keinen Einfluss habe) bzw. technische Probleme der Mailweiterleitung sind mir auch schon einige Mails abhanden gekommen.Rein rechtlich könnte man jedoch auch sagen: Ob er die E-Mail liest oder wie der Kunde mit seinem E-Mail-Programm umgeht, ist vollkommen egal, denn die Möglichkeit zur Kenntnisnahme lag ja in seinem Verfügungsbereich.

Also dort lag das lesen der Mail nicht in meinem "Verfügungsbereich". Oder?
Allerdings waren das eher unwichtige Mails. jedenfalls die, von denen ich das weis
